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AGB


 

1. Angebot und Vertragsabschluss
Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen und von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir sie ausschließlich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Die Bestellung gilt als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist.
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das sachenrechtliche und geistige Eigentum vor. Sie dürfen ohne Genehmigung von uns Anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Wir sind dem Besteller gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund von ihm eingesandter Ausführungszeichnungen und im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich für uns trotzdem eine Haftung gegenüber Dritten, so hat der Besteller uns bei Regressansprüchen schadlos zu halten.

2. Preise
Die Preise werden in Euro gestellt und gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sollte die Auslieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, so sind wir berechtigt, nachgewiesene Kostensteigerungen weiterzugeben.

3. Lieferfristen
Die Angabe von Lieferterminen oder Fristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Können wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten oder geraten wir aus sonstigen Gründen in Verzug, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist unsere Haftung auf den vorher-sehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Beruht der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer Kardinalpflicht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Wir sind zu Teillieferungen und –leistungen berechtigt, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.

4. Versand
Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und wird auf Wunsch auf Kosten des Bestellers versichert. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware an den Beförderer übergeben wurde und es sich bei dem Besteller nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt.

5. Gewährleistung
Die Geltendmachung von Sachmängelrechten setzt für einen Kaufmann die unverzügliche Untersuchung und Anzeige an uns voraus. Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatz-lieferung nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung auch im zweiten Versuch fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Die Frist zur Geltendmachung von Sachmängelrechten beträgt, sofern der Besteller nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, zwölf Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges.
Neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten haften wir nach den gesetzlichen Bestimm-ungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer durch uns begangenen fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für sonstige Schäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie auf einer von uns begangenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüll¬ungsgehilfen beruhen und wir keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abge¬geben haben. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn es liegt eine vorsätzliche Hand¬lung vor. Wir haften auch für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch¬führung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischer¬weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung gemäß Ziffer 3.

6. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen ab Werk oder ab Auslieferungslager unter Vorbehalt des Eigen¬tums bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und etwaigen sonstigen Geschäftsverbindungen zwischen dem Besteller und uns.
Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für den Fall, dass der Besteller die Ware be- oder verarbeitet hat. Unser Eigentum erstreckt sich alsdann auf die durch die Bearbeitung oder Verarbeitung entstandene Sache. Diese ist dann sorgfältig zu verwahren und zu sichern. Für den Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Ware, auch nach ihrer Be- oder Verarbei¬tung, gilt die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung ohne weiteres als an uns abgetreten. Die Abtretung umfasst auch den Herausgabeanspruch, den der Besteller ggf. gegen einen Dritten hat und geltend macht. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Besteller verpflichtet sich, uns den Weiterverkauf gelieferter Waren unter Angabe des Erwerbs mitzuteilen. Er räumt uns von Anfang an das Recht ein, Dritten von der erfolgten Abtretung aller Ansprüche an uns aus dem Weiterverkauf zu benachrichtigen. Notwendige Unterlagen und Auskünfte sind zur Verfügung zu stellen. Bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers sowie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen ist unsere Forderung auf den Gegenwert aller Warenlieferungen sofort fällig. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten inso¬weit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forder¬ungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann handelt, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand unser Firmensitz als vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Firmensitz zu verklagen.

8. Sonstiges
Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Ansprüche von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, wenn sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien regelt sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.


Stand: 21/08/2015

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